Samstag, 22. Januar 2011

Rechtskunde

Meinen Samstag habe ich einem ganz besonderem Studienfach gewidmet: der Rechtskunde. Rechtskunde, was kann man über dieses wundervolle Fach sagen: Es hat eine 45 Minutenvorlesung jede Woche, die niemand besucht. Es behandelt Themen, die sich niemand merkt. Und die Abschlussklausur zählt nur in etwa 1/4-mal so viel wie normale Prüfungsnoten.
Die arme arme Rechtskunde. Dabei möchte sie uns doch nur unsere Rechten und Pflichten aufzeigen, uns gesetzlich zur Seite stehen und vor rechtlichen Gefahren und Fallstricken warnen. Doch niemand scheint das zu schätzen.
Aber ich werde die Vorlesung jetzt entsprechend würdigen und die interessanten Informationen und Sachverhalte offenlegen, die es zu lernen gab:
  • Essig und Alkohol haben die Wassergefährdungsstufe 1
  • Größere Firmen brauchen einen Betriebsbeauftragen für Immissionsschutz, einen für Störfälle, einen für Abfall und einen für Gewässerschutz. Die Betriebsbeauftragten genießen Kündigungsschutz.
  • Die Definition von Abfall lautet: bewegliche Sache, deren sich der Besitzer entledigen will, entledigen wird oder entledigen muss.
  • Der Treibhauseffekt wird dafür sorgen dass wir im nordosten Deutschlands wärmere trockene Sommer bekommen. Zudem wird die Klimaverschiebung dazu führen dass wir Wein in Brandenburg anbauen können. Hingegen werden Bangladesch, Pakistan, Indonesien und Thailand zu großen Teilen überflutet.
  • Deutschland verwendet 3,7% seines Wirtschaftseinkommens für Bürokratie.
  • Mecklenburg Vorpommern besitzt seit 2004 ein Seilbahngesetz - aber bis heute keine Seilbahn.
 Soviel zur Rechtskunde. Denkt mal drüber nach.

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