Freitag, 28. Januar 2011

1, 2 oder 3

1, 2 oder 3 ... und ob ihr wirklich richtig steht, seht ihr wenn das Licht angeht!
Was will der Autor uns nur damit sagen? Ja ganz genau, neben den erschütternden Themen aus aller Welt, gab es heute auch noch eine Rechtskundeprüfung zu schreiben. Und die Hälfte der Antworten war zum Ankreuzen. Klingt einfach, ist es aber nicht... wer weiß schon, was genau in einer Betriebsanweisung stehen muss, in welchen Abständen eine Sicherheitsbelehrung zu erfolgen hat oder was der genaue Unterschied zwischen Schrauben- und Spiralmakaronie ist.
Ein Glück durften wir das Skript benutzen. Man kommt sich schon etwas dämlich vor, wenn man ein Semester lang eine Vorlesung besucht, dann eine Prüfung schreibt wo man die richtige Antwort nur noch ankreuzen muss, und dann trotzdem noch jede einzelne Lösung aus dem Skript ablesen muss. Aber könnte jeder seine Rechte auswendig, worüber sollte dann der liebe Polizeibeamte uns belehren, wenn sie einen abführen? 
Beamter: "Sie haben mit Ihren Sprengsätzen tausende Menschen auf dem Gewissen ... aber das ist ja nicht mal das Schlimmste. Viel schlimmer ist, dass die Bomben falsch etikettiert waren - das Etikett bei einer Bombe dieser Größe muss mindestens 125cm² groß sein und alle H und P Sätze enthalten."
Ich: "Das tut mir wirklich Leid, gelten nicht noch die Übergangsfristen der EWG-Verordnung?" 
Beamter: "Nein ... tja, Sie hätten sich informieren sollen, jetzt werden Sie wegen Falschetikettieren eine sehr sehr lange Zeit in den Bau wandern." 
Ich: "Aber ... aber ..." 
Beamter: "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie sagen kann und wird...  
A [ ]: 'hinter dem Gericht gegen Sie verwendet werden'
B [ ]: 'vor dem Gericht gegen Sie verwendet werden'
C [ ]: 'Konsonanten enthalten und lauter als 7 Dezibel sein' "
Ich: "Darf ich das Skript mal kurz sehen?"
Beamter: "Natürlich."
Ich: (Pause und Blätterrascheln) "Ist es A?" 
Beamter: "Nein, es war Antwort B. Hinter dem Gericht machen wir ganz andere Dinge mit Ihnen."
Ende?
Denkt mal drüber nach.

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